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Grillen – wie sind die Gesetze?

Ein Sommer ohne Grillen ist kein richtiger Sommer. Wer hier allerdings gegen geltendes Recht verstößt, muss mit einer hohen Strafe rechnen. Bußgelder bis zu 5.000 Euro sind möglich. Die Höhe der Strafe kommt jedoch immer auf das Bundesland und dessen Bestimmungen an. In manchen Fällen fällt auch nur ein Verwarngeld an. Dennoch: Die Richtlinien beim Grillen einzuhalten, ist wirklich nicht schwer.

Grillen im Freien – was beachten?

Während eines Picknicks im Park zu grillen, das klingt verführerisch, ist aber generell verboten. Neben Parks ist es auch auf öffentlichen Wiesen nicht erlaubt, sein Fleisch auf den Grillrost zu legen und wird mit einer Ordnungswidrigkeit bestraft.

Jedoch machen einige Parks und öffentliche Wiesen Ausnahmen und zeigen per Schild an, dass das Grillen erlaubt ist. Hierbei ist es jedoch notwendig, dass das Feuer oder der Grillrost einen Mindestabstand zum Boden einhält. Auf diesem Weg wird gewährleistet, dass der Boden nicht versengt wird.

Tipp: Bist Du nicht sicher, ob Du in einem bestimmten Park grillen darfst, frage am besten bei der Gemeinde nach.

Grillen am See – ist das erlaubt?

Prinzipiell gelten hier dieselben Gesetze wie in Parks und auf öffentlichen Wiesen. Wer widerrechtlich handelt, muss mit einer Strafe rechnen. Das heißt:

  • sofern kein Schild es ausdrücklich erlaubt, an diesem Platz zu grillen, ist es eindeutig verboten
  • ist es an gewissen Plätzen ausgeschildert, gilt eine eingeschränkte Grillerlaubnis
  • in manchen Fällen wird auch festgesetzt, welche Art von Grill man benutzen darf

Wie hoch fallen die Bußgelder für unerlaubtes Grillen aus?

In jedem Bundesland liegt die Höhe des Bußgeldes anders. Angegeben wird hierbei jeweils eine Mindeststrafe, die der Verursacher zahlen muss. Im Detail sieht dies wie folgt aus:

Stadt/BundeslandHöhe des Verwarngeldes
Berlin20 Euro
Bonn/Nordrhein-Westfalen50 Euro
Bremen5 Euro
Dresden/Sachsen20 Euro
Dortmund/Nordrhein-Westfalen20 Euro
Frankfurt am Main/Hessen120 Euro
Hamburg35 Euro
Köln/Nordrhein-Westfalen25 Euro
Leipzig/Sachsen5 Euro
Mainz/Rheinland-Pfalz35 Euro
München/Bayern35 Euro
Münster/Nordrhein-Westfalen5 Euro
Nürnberg/Bayern35 Euro
Stuttgart/Baden-Württemberg50 Euro
Worms/Rheinland-Pfalz30 Euro

Quelle: https://testsieger.bussgeldkatalog.org/grill

In Städten wie Hannover, Düsseldorf und Essen ist das Grillen häufig in Bereichen städtischer Grünanlagen erlaubt. In einigen Fällen gibt es dennoch bestimmte Bedingungen, die das Grillen untersagen. Dies ist zum Beispiel innerhalb von Wäldern oder Naturschutzgebieten der Fall. Wer hier ohne Erlaubnis grillt, muss mit der Verhängung eines Bußgeldes rechnen.

Wie sieht es in Wohngegenden mit dem Grillen aus?

Vielleicht glaubst Du, in Deiner Wohnung oder auf dem Balkon sei es ohne Weiteres erlaubt zu grillen. Doch auch hier gibt es einige Richtlinien, an die Du Dich halten solltest:

  • In manchen Wohnungen ist das Grillen verboten, wenn es in der Hausordnung so festgelegt ist. Für gewöhnlich gibt es auch entsprechende Hinweise auf eine Erlaubnis innerhalb des Mietvertrages.
  • Wohnst Du in einem Mehrfamilienhaus, innerhalb einer Wohnanlage, kommt es auf die Form der Geruchsbelästigung an. Fühlen sich Nachbarn davon gestört, kommt es nicht nur zu Streitereien, es kann auch verboten werden. Generell wird innerhalb solcher Wohnanlagen in erster Linie um Rücksichtnahme gebeten.

Um hier ein besseres Miteinander zu schaffen, ist es durchaus sinnvoll, sich mit seinen Nachbarn abzusprechen. Somit sind diese besser dazu in der Lage, eventuelle Vorkehrungen zu treffen, damit sie das Grillen nicht stört.

Grillen – keine einfache Rechtslage

Gesetzlich gesehen gibt es kaum Grundlagen, zudem jedes Bundesland anderen Richtlinien folgt. Es gibt jedoch die sogenannten Nachbarschaftsgesetze, die besonders Mieter und Grundstücksbesitzer angehen.

Dennoch solltest Du stets überlegen, bevor Du den Grill anwirfst, ob Du an dem von Dir gewählten Ort grillen darfst. In der Regel findest Du entsprechende Bedingungen in Deinem Mietvertrag, der Hausordnung oder auf Schildern, sofern Du im Freien grillen möchtest.

Wenn Du hierbei alles beachtest, kann eigentlich nicht viel schiefgehen.

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